Zum 1. August 2020 tritt eine weitere Lockerung der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung in Kraft. Ein Trainingsbetrieb über 10 Personen und Wettkampfbetrieb sowohl im Individual-, als auch im Kontaktsport ist unter Einhaltung eines Hygienekonzeptes möglich.

Hierzu hat die KG KIAI Darmstadt, bestehend aus den Judoabteilungen des SV Blau – Gelb Darmstadt e.V. und des SV Darmstadt 1898 e.V., in Verbindung mit Ihren Hauptvereinen und Ihren Verbänden ein umfangreiches Hygienekonzept erarbeitet. Grundsätzlich ist jeder am Training teilnehmende Judoka verpflichtet, das angehängte Trainingsteilnahmeformular leserlich und in DIN A4 ausgedruckt mitbringen.

Nachtrag zur EHKS-Halle [31.8.2020]: Auch in den Sporthallen der Stadt Darmstadt gelten nach den Ferien die ab 1.8. gelockerten Regeln. Wir haben unser Hygienekonzept entsprechend überarbeitet, allerdings wird die Halle an mehreren Terminen von der Schule benötigt. Wir informieren hierüber möglichst zeitnah in den zugehörigen Messenger Gruppen. Solltet Ihr in keiner Gruppe sein, setzt euch mit uns in Kontakt.    

Zusätzlich sind folgende Regeln zu befolgen:

  1. Ein Mund-Nasenschutz ist nach den gängigen Regeln und bei Engstellen in Gebäuden, in den Umkleiden, auf dem Weg zum und vom Training zutragen. Dies kann z.B. der Halleneingang sein, wenn Gegenverkehr und der gängige Abstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann. Nachtrag zum Mund-Nasenschutz [31.8.2020]
  2. Vor dem Training bitte die Hände desinfizieren oder mehr als 30 Sekunden mit Seife waschen. Das Training muss dennoch pünktlich beginnen, Teilnehmer die zu Spät kommen, können ausgeschlossen werden.  
  3. Ein Abstand von mindestens 1,5m zu Nicht-Judoka. Auch zu Teilnehmern, die nicht in der eigenen Trainingseinheit sind, ist dauerhaft ohne Mund-Nasenschutz einzuhalten. Eltern holen Ihre Kinder bitte außerhalb des Dojos bzw. der Trainingshalle ab. Bitte achtet dabei auf Punkt 1!
  4. Die Umkleidekabinen und Duschen sind schnellstmöglich nach benutzen zu verlassen. Die Punkte 1 und 2 sind zu beachten.
  5. Die gängige Nies- und Hustetikette ist einzuhalten. Im Krankheitsfall ist eine Teilnahme nicht möglich, bitte bleibt Zuhause und werdet gesund.
  6. Die Matte ist ausschließlich mit einem frisch gewaschenen Judogi oder Trainingsanzug zu betreten. Das Dojo bzw. die Halle mit Bade- oder Hallenschuhen.
  7. Die Halle wird mindestens nach den jeweiligen Trainingseinheiten Stoßgelüftet oder die Abluftanlage ist dauerhaft in Betrieb.
  8. Die Trainingsmittel (z.B. Matten), Sanitärräume und Umkleiden, werden in regelmäßigen Abständen gereinigt bzw. desinfiziert.
  9. Teilnehmer welche sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogebiet befunden haben, dürfen erst nach Ablauf der Quarantäne am Trainingsbetrieb teilnehmen.
  10. Eine Teilnahme ist nur unter Anerkennung und Einhalten der genannten Regeln möglich. Den Anweisungen der Verantwortlichen (Trainer, Vereins- & Abteilungsvorstände) sowie der Aushänge in den Sportstätten ist Folge zu leisten.  

Wir freuen uns, dass das Judotraining, wieder mit Ausnahme von kleinen Einschränkungen regulär angeboten werden kann. Wir weisen ausdrücklich daraufhin: trotz aller Freude ist das Covid-19 (Corona) – Virus und die Pandemie noch nicht vorbei. Nur gemeinsam, mit anhaltender Disziplin und gegenseitigen Verständnis können wir unseren Sport weiterhin frei ausführen.

Die verwendeten Grafiken wurden zu Anschauungszwecken freundlicherweise vom Deutschen Judo Bund seinen angegliederten Vereinen zur Verfügung gestellt.