Nachdem die Corona-Zahlen in Darmstadt in der verangenen Woche deutlich gestiegen sind, gelten ab 21.08 auch wieder schärfere Regeln für die Trainingsteilname. Absofort  muss negatives Testergebnis, eine Bescheinigung über eine Genesung oder einen Impfnachweis vorgelegt werden, um am Training teilzunehmen.  Das negative Testergebnis kann sowohl von einer Teststation als auch vom Arbeitgeber oder der Schule bescheinigt sein. Dabei darf ein Schnelltest  nicht älter als 24h, ein PCR Test nicht älter als 48h sein.

Auch die die Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzepts für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende an Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen, gilt als negativ Nachweis. Anders als bei den Einzeltests ist dabei das alter des letzten Tests nicht ausschlaggebend.

Eine vollständige Übersicht über unsere aktuellen Hygieneregeln findet sich hier: Hygieneregeln für das Training